Weitere Anlaufstellen

Sie wohnen in Bern

Bitte melden Sie sich zuerst bei der Ombudstelle der Stadt Bern.  

T +41 (0)31 312 09 09


Die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not:  

Öffnungszeiten für Kurzberatung und Terminvereinbarung:

Mo – Do 9.00 – 12.00 Uhr

T +41 (0)31 385 18 20


Sie haben Anliegen rund um Ihre Beistandschaft oder die einer bekannten Person? 

Wenden Sie sich an die Anlaufstelle Kindesschutz und Erwachsenenschutz KESCHA  

Öffnungszeiten:

Mo – Do 9.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr

Fr 14.00 - 16.30 Uhr

T +41 (0)44 273 96 96

 

(Rechtliche) Grundlagen

  • Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG)
  • Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern (SHV)
  • Direktionsverordnung über die Bemessung von situationsbedingten Leistungen (SILDV)
  • Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
  • Stichwörter der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) (nur Empfehlungen, keine Rechtsgrundlage)
 

Weiterführende Links

  • VERKEHRT! Eine Kampagne, die sich gegen die geplanten Verschärfungen des Sozialhilfegesetzes im Kanton Bern wehrt.
  • BKSE Stichwörter: Ein Handbuch für die Sozialhilfe mit Empfehlungen für die Ausrichtung der Sozialhilfe im Kanton Bern.
  • KESB: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ist für Menschen in Not da.
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