Sie wohnen in Bern?
Bitte melden Sie sich zuerst bei der Ombudstelle der Stadt Bern.
T +41 (0)31 312 09 09
Die Berner
Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not:
Öffnungszeiten für Kurzberatung und Terminvereinbarung:
Mo – Do 9.00 – 12.00 Uhr
T +41 (0)31 385 18 20
Sie haben Anliegen rund um Ihre Beistandschaft oder die einer bekannten Person?
Wenden Sie sich an die Anlaufstelle Kindesschutz und Erwachsenenschutz KESCHA
Öffnungszeiten:
Mo – Do 9.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr
Fr 14.00 - 16.30 Uhr
T +41 (0)44 273 96 96
(Rechtliche) Grundlagen
- Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG)
- Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern (SHV)
- Direktionsverordnung über die Bemessung von situationsbedingten Leistungen (SILDV)
- Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
- Stichwörter der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) (nur Empfehlungen, keine Rechtsgrundlage)