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Vorgehen
Actio Bern berät betroffene Personen direkt und unterstützt sie in erster Linie dabei, sich selbst gegen Entscheide, mit denen sie nicht einverstanden sind, zu wehren.Im nächsten Schritt versucht Actio Bern zwischen Sozialdiensten und betroffenen Personen zu vermitteln und mit Sozialdiensten und Regierungsstatthalterämtern grundsätzliche Lösungen zu erarbeiten.
Fruchten diese Bemühungen nicht und/oder ist ein Entscheid rechtsmissbräuchlich, hat Actio Bern die Möglichkeit, Einsprachen für die betroffenen Personen zu schreiben. Dafür stehen Actio Bern auch Anwältinnen und Anwälte beratend zur Seite.
Sollte es nötig sein, kann diesen Anwältinnen und Anwälten das Mandat zur Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren übergeben werden.
Dass Actio Bern betroffene Personen als letzten Ausweg auch in einem gerichtlichen Verfahren begleitet, unterscheidet uns von anderen Beratungs- oder Ombudsstellen.
Schweigepflichtsentbindung
Schweigepflichtsentbindung_Formular.pdf