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Rechtssetzung im Bereich der Sozialhilfe
Abgesehen vom kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG), gelten im Kanton Bern auch die Sozialhilfeverordnung (SHV) und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) als Rechtsgrundlage für das Handeln der Sozialdienste. Sowohl das SHG, die SHV und die SKOS-Richtlinien wurden in den letzten Jahren (seit 2005) unzähliger kleinerer und grösserer Revisionen unterworfen. Dabei wurden einige Paradigmenwechsel umgesetzt:

  • Welfair zu Workfair (Anreizsysteme und Sanktionen, statt bedingungslose Grundsicherung)
  • Abkehr vom statistisch zum politisch definierten Grundbedarf
  • Differenzierung verschiedener Betroffenengruppen 

Die anstehende Revision, über die im Kanton Bern am 19. Mai 2019 abgestimmt wird, möchte eine weitere Differenzierung der Anspruchsgruppen und eine individuelle Bemessung des Grundbedarfs. Das ohnehin komplexe Sozialhilferecht und die damit verbundenen Handhabungen werden dadurch zunehmend fehleranfällig in der Umsetzung.